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Infos zum Bebauungsplan und zur
Umlegung
Hier einige unverbindliche Auszüge aus dem
rechtsgültigen Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Winterrot" Rudolf-Link-Straße:
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Grundstücksgrößen im Gewerbegebiet (GE) 1.500 m² bis ca. 13.500 m².
Im eingeschränkten Gewerbegebiet (GGE) mind. 800 m².
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Grundflächenzahl (GRZ) 0,8
- Gebäudehöhe: max. Wandhöhe 10 Meter
- Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis 10°
Dachneigung sind vorgeschrieben.
Alle Dächer sind extensiv zu begrünen.
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Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze,
öffentliche Betriebe, Beherbergungsbetriebe, Geschäfts- Büro- und Verwaltungsgebäude.
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Nicht zulässig sind Einzelhandel, Tankstellen, Vergnügungsstätten,
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke
-
Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Betriebsinhaber, Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal. (Die Grundfläche und Baumasse dem Gewerbebetrieb
untergeordnet)
Bereich Eingeschränktes
Gewerbegebiet GEE, § 8 BauNVO:
Nutzungsbedingungen wie im
Gewerbegebiet, jedoch
-
Uneingeschränkt zulässig sind Wohnungen für Betriebsinhaber, Aufsichts-
und Bereitschaftspersonal. (Die Grundfläche und Baumasse dem Gewerbebetrieb
untergeordnet)
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Einschränkungen im GEE:
Nur zulässig sind Betriebe,
- deren Emission durch Staub, Geruch, Abgase, Rauch und Ruß in dem benachbarten
Wohngebiet zu keinen wesentlichen Störungen führen.
- deren Gesamtschallemission im geplanten angrenzenden Wohngebiet von 55 Db(A)
tags und 40 Db(A) nachts nicht überschreiten.
- Das Umlegungsverfahren ist
abgeschlossen und rechtsverbindlich.
(Quelle: Wettersbacher Anzeiger)


Bushaltestelle "Auf der Römerstraße"

Anschluss der neuen Rudolf-Link-Straße an die Talstraße (Juni
2008)
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Bebauungsplan Gewerbegebiet Winterrot
[zum
vergrößern klicken]

Grundstücksgrößen
Die Grundstücksgrößen liegen bei ca. 800 m² bis 1.500 m² im eingeschränkten
Gewerbegebiet (GGE) und zwischen 1.500 m² und 4.000 m² im GE.
Diese können auch
zu größeren Einheiten zusammen gelegt werden. Das größte Grundstück hat z. Zt. eine Größe von ca. 13.500 m².
Insgesamt stehen 19 Grundstücke zur Verfügung, davon gehörten im März 2008
sieben Grundstücke mit insgesamt 29.684 m² der Stadt Karlsruhe.
(Quelle:
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 04.03.2008, TOP 3)
Weitere
Informationen
finden Sie in der Broschüre
"Der SüdWesten beflügelt! Der Wirtschaftsraum SüdWest auf der EXPO REAL
2008".
Dort können
Sie auch die genauen Grundstückszuschnitte des Gewerbegebietes und die
angebotenen Flächen der Wirtschaftsförderung Karlsruhe einsehen. Außerdem ist
eine schöne Luftaufnahme von der Lage des Gewerbegebietes veröffentlicht. (Seiten 19
+ 20).

Informationen
zu Rudolf Link
Hier finden Sie einen
Bericht (pdf.-Datei) der Freiwilligen Feuerwehr Wettersbach zur
Benennung der Rudolf-Link-Straße
Der Ortschaftsrat Wettersbach hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Dezember 2008 unter TOP 1 Maßnahmen
zur Unterstützung und überregionalen Präsentation der Baugebiete „Ob den
Gärten/Im Winterrot“ beraten und beschlossen:
Der Ortschaftsrat hat sich schon mehrfach
mit dem Thema beschäftigt, an den beiden Baugebieten „Ob den Gärten“ und „Im
Winterrot“ im Stadtteil Palmbach entsprechende Informations- und
Präsentationstafeln jeweils an der Einfahrt zu den Baugebieten aufzustellen,
die einerseits Aufmerksamkeit erregen, andererseits aber auch nicht als
störend empfunden werden. Mit den bisherigen Antworten aus den zuständigen
Fachbereichen der Stadt Karlsruhe, diesem Anliegen nicht zu entsprechen, gab
sich das Gremium nicht zufrieden.
Wie ein Vertreter des Liegenschaftsamtes in der Sitzung nun jedoch deutlich
machte, hat zwischenzeitlich ein Umdenken stattgefunden. Man möchte jetzt
den Vorschlag des Ortschaftsrates unterstützen und wie vorgeschlagen für
beide Baugebiete Hinweis- und Informationstafeln aufstellen. Es soll über
die Tafeln sowohl Fremden wie auch potentiellen Interessenten vermittelt
werden, was im Baugebiet entsteht und wer die jeweiligen Ansprechpartner auf
städtischer Seite sind. Die Tafeln dürfen jedoch keine Werbung örtlicher
Unternehmen beinhalten. Ein solches Werbepaket müssten die interessierten
Unternehmen, sofern es baurechtlich zulässig ist, selbst initiieren. Denkbar
wäre jedoch, einen Bauherrentag zu organisieren, bei dem mit einem
offiziellen Spatenstich der Baubeginn symbolisiert wird und bei dem sich
auch die heimische Wirtschaft präsentieren könnte.
Außerdem berichtete der Vertreter des Liegenschaftsamtes von einem großen
Interesse von Unternehmen an Bauflächen im neuen Gewerbegebiet. Zwei
Grundstücksverkäufe stünden kurz vor dem Abschluss.
(Text teilweise aus
Wettersbacher Anzeiger vom 18.12.2008)
Hier
erhalten Sie verbindliche Informationen:
Auskünfte zum
Bebauungsplan:
- Stadtplanungsamt
Karlsruhe
Tel. 0721 - 133-6137, Fax 133-6109
Auskünfte für Gewerbeansiedlungen, Firmenbetreuung
- Amt für
Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe
Tel. 0721 - 133-7323, Fax 133-7309
Auskünfte zum
Umlegungsverfahren:
- Liegenschaftsamt Karlsruhe
Tel. 0721 - 133-6283, Fax 133-6209
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