Was sind Kulturdenkmale?
Kulturdenkmale im Sinne von §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind: »... Sachen, Sachgesamtbeiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.«
Die Denkmaleigenschaft ergibt sich unmittelbar aus den oben genannten Kriterien. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten ohne Eintragung, zum Beispiel in eine Liste. Der Begriff Kulturdenkmal ist von keiner Zeitgrenze eingeschränkt. Objekte von der Vor- und Frühgeschichte bis in die jüngste Zeit können Denkmalrang besitzen.



Kulturdenkmale Grünwettersbach

